31. März 2023

2023 Steuerboni für Renovierungen von Immobilien in Italien – Ein Update

Vorab die gute Nachricht:

 

Für Sanierungsarbeiten an Immobilien gibt es in Italien nach wie vor umfassende Steuerboni, die Abtretung dieses Guthabens an eine Bank ist vor allem für Personen interessant die keinerlei Steuerlast in Italien haben.

Besonders der überaus interessante Steuerbonus 110% wurde in den letzten beiden Jahren immer wieder abgeändert da es hier leider allzu oft Betrugsfälle gegeben hat, die nun nach und nach aufgedeckt werden.

Deshalb wurde dieser Bonus für 2023 auf 90% runtergedrückt, die Verrechnung des Steuerguthabens ist auch für die nächsten Jahre möglich, die Abtretung hingegen ist nur möglich, wenn die Immobilie über eine Baugenehmigung oder Baubeginn Meldung vor dem 17.Februar 2023 verfügt.

Somit kann es für ausländische Investoren besonders interessant sein, in Italien Immobilien zu erwerben, welche über diese Unterlagen verfügen.

 

Die wichtigsten Boni im Überblick:

1. Fassadenbonus von 60%, (bis 31.12.2021 90%). für 2023 abgeschafft.

2. Bonus für die außerordentliche Instandhaltung von 50%, mit einem Höchstlimit von 96.000,00 € pro Immobilieneinheit wurde auch für 2023 2024 und 2025 bestätigt.

Nutzbar ist der Bonus für alle Immobilien, die zu Wohnzwecken verwendet werden. Bei dieser Baumaßnahme könnten hierfür alle außerordentlichen Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten verwendet werden, die in den Innenbereichen des Gebäudes vorgenommen werden und keine Verbesserung der Energieeffizienz mit sich bringen, da hierfür separate Begünstigungen vorgesehen sind (siehe unten). Als Beispiel seien folgende Maßnahmen genannt:

  • Interner Mauerdurchbruch und Arbeiten zur Zusammenlegung von Räumen oder zur Vereinigung von Immobilieneinheiten, sämtliche Arbeiten an den Innenmauern;
  • Austausch der elektrischen Anlage und Verkabelungsarbeiten;
  • Austausch von Sanitäranlagen und Gesamtsanierungen von Bädern;

3. Bonus für die Verbesserung der Energieeffizienz zw. 50%-65% Ökobonus. Grundsätzlich sind diese Begünstigungen für alle Maßnahmen vorgesehen, die eine bessere Energieeffizienz des Gebäudes mit sich bringen. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Dämmungsarbeiten an den Außenmauern, am Dach oder an allen beheizten Flächen;
  • Austausch der Fenster und Außentüren;
  • Austausch der Heizungsanlage.
  • Errichtung von Umzäunungen
  • Fotovoltaik;
  • Ladestationen für Elektroautos

 

Bis zum 31.12.2024 bis zu einer Höchstsumme von 96.000.-€

Bis 31.12.2025 bis zu einer Höchstsumme von 48.000.- €

Die Kanzlei Brenner bietet über ihr Netzwerk an Architekten, Notaren und Wirtschaftsberatern eine Rundumbetreuung und ein Gesamtpaket an, als einziger Ansprechpartner in allen Belangen werden ausländische Hausherren bei allen Herausforderungen von Kauf bis Renovierung betreut.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner

hat im Jahre 1998 den Weg in die Selbständigkeit gewählt und hat diesen Schritt bis heute nicht bereut. Freude am Beruf, Eigenständigkeit und die Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten haben dazu beigetragen, dass innerhalb kurzer Zeit ein solider Kundenstock aufgebaut werden konnte.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner

hat im Jahre 1998 den Weg in die Selbständigkeit gewählt und hat diesen Schritt bis heute nicht bereut. Freude am Beruf, Eigenständigkeit und die Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten haben dazu beigetragen, dass innerhalb kurzer Zeit ein solider Kundenstock aufgebaut werden konnte.