18. Februar 2023

Schadenersatz in Italien: Verkehrsunfälle, Skiunfälle etc.

Egal ob Ausländer oder Inländer, jede Person, welche sich in Italien verletzt, ist dem italienischem Rechtssystem für Schadenersatz unterworfen.

 

Für den Anspruch von Schadenersatz ist es Voraussetzung, dass die Verletzung nicht selbstverschuldet ist, sondern aus dem schuldhaften – aktivem oder passivem – Verhalten einer anderen Person herrührt.

 

Nichtvermögensrechtlicher Schaden

Es handelt sich hierbei um einen Sammelbegriff, aber gleichzeitig eine einzelne Figur des Schadenersatzes, welcher sämtliche Umstände einer Schädigung, die nicht das Vermögen einer Person in direkter Form betreffen, würdigt. In anderen Worten, alles was nicht das Vermögen der Person schädigt, wie z.B. der Blechschaden am Auto, fällt in diesen Begriff.

Zentrale Ausprägung des nicht vermögensrechtlichen Schadens ist die Körperverletzung bzw. der in Italien sogenannte biologischen Schaden.

Ein biologischer Schaden ist eine physische und/oder psychische Schädigung einer Person, die einen Anspruch auf Entschädigung begründet.

Diese Verletzung muss medizinisch beurteilt werden und kann das Leben der betroffenen Person in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigen. Ein rechtsmedizinischer Gutachter bewertet die Verletzung mit Prozentpunkten, welche dann wiederum zur Berechnung mit dem Tabellensystem verwendet werden.

Von einem nicht vermögensrechtlichen Schaden spricht man nicht nur bei den Folgen, die ein Ereignis für die Ausübung der normalen Arbeitstätigkeit einer Person haben kann, sondern auch bei den Folgen, die sich auf ihr soziales und kulturelles Leben und ihr ästhetisches Erscheinungsbild auswirken können sowie sich auf die Zukunft projizieren.

Es werden verschiedenste Faktoren miteinbezogen wie bspw:

  • physisches Erscheinungsbild (z.B. durch eine auffällige Narbe im Gesicht);
  • die Fähigkeit, mit anderen in Beziehung zu treten (z.B. Möglichkeiten sexueller Interaktionen etc.);
  • Auswirkungen auf spezifische Vorlieben die eine Person hat (z.B. kann nicht mehr Fußballspielen, spielte aber immer im Verein etc.)
  • Psychische Auswirkungen all dieser Faktoren;
  • Entgangene Chancen etc.;
  • Verlust einer familiären Beziehung (z.B. Verlust des Vaters).

 

Vermögensrechtlicher Schaden

In diese Kategorie fallen alle dokumentierbaren direkten Schäden, wie z.B. der Blechschaden am Auto, sowie der entgangene Verdienst, hervorgerufen bspw. durch den Ausfall an Arbeitstagen oder die Beschädigung eines Arbeitsgeräts. Es handelt sich hier um eine etwas weniger weitläufige Kategorie als beim nichtvermögensrechtlichen Schaden zumal auch die Bewertung relativ wenig Spielräume zulässt.

 

Berechnung des Schadenersatzes

Die Höhe des nichtvermögensrechtlichen Schadens kann nicht mathematisch genau festgelegt werden und muss zwangsweise durch das Gericht angemessen beurteilt werden. Dies selbstverständlich unter Zuhilfenahme von Gutachten und Tabellen, welche eine einheitliche Schadensbemessung auf dem Staatsgebiet gewährleisten sollen. Der Richter muss die Quantifizierung schließlich in der Urteilsbegründung entsprechend rechtfertigen.

Die Höhe der Entschädigung für biologische Schäden wird in erster Linie nach der Art der Invalidität berechnet, d. h. danach, ob es sich um eine „vorübergehende“ oder eine „dauerhafte“ Invalidität handelt.

Die vorübergehende Invalidität entspricht der Anzahl der Tage, an denen die verletzte Person ganz oder teilweise arbeitsunfähig war (es wird der Prozentsatz der Tage berücksichtigt, an denen sie nicht in der Lage war, ihr Leben normal zu führen); die dauerhafte Invalidität hingegen hat nichts mit der Verletzung an sich zu tun, sondern mit den Folgen, die sie verursacht hat und die über einen längeren Zeitraum andauern.

Es ist der Rechtsmediziner, der feststellt, um welche Art von Invalidität es sich handelt, indem er das Opfer untersucht, alle Folgen bewertet, die die Verletzung in jedem Aspekt des Lebens verursacht hat, und den Prozentsatz der dauerhaften Invalidität angibt, den er in seinem Fall feststellt.

Weitgehend vereinheitlichte Gerichtstabellen werden zur Berechnung der Entschädigung des biologischen Schadens herangezogen. Sie enthalten eine Reihe von Zahlen, die sich je nach Alter der verletzten Person und dem vom Gerichtsmediziner festgelegten Invaliditätsgrad unterscheiden.

Da das Gesetz nur bei „mikropermanenten“ Verletzungen (d. h. Verletzungen, die 9 Invaliditätspunkte nicht überschreiten) genaue Angaben zur Berechnung der Entschädigung macht, wird in schwereren Fällen auf die von verschiedenen Gerichten erstellten Tabellen zurückgegriffen. Die am weitesten verbreiteten sind die Mailänder Tabellen.

Bei den anderen zu bewertenden Umständen des nichtvermögensrechtlichen Schadens besteht viel Ermessensspielraum und es kann auch zu interessanten Abweichungen in der Schadensbemessung kommen, was beim vermögensrechtlichen Schaden auszuschließen ist, da hier auf Grundlage der aufgenommenen Beweise meist eindeutige Bewertungen möglich sind.

 

Beispiele zur Entschädigungshöhe:

Hier einige Bespiele aus der Praxis:

  1. Einer Person wird nach einem Unfall aufgrund Arzthaftung ein Großteil der großen Zehe amputiert. Der Gerichtsmediziner stellt eine Invalidität von 18 % fest. Geforderte Summe nach Mailänder Tabellen: 95.000.- €
  2. Eine Person erleidet nach einem Rodelunfall einen Milzriss und weitere Verletzungen, muss sich mehreren Operationen unterziehen mit Komplikationen. der Gerichtsmediziner stellt eine Invalidität von 16 %. Geforderte Summe nach Mailänder Tabellen 139.000.- €
  3. Ein minderjähriges Kind wird von einem Lastwagen überfahren und dabei tödlich verletzt. Die Eltern sind die geschädigten für den Verlust ihres Kindes aufgrund Todesfall ist der Schaden 100%. Geforderte Summe nach Mailänder Tabellen 1,35 Mio €.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner

hat im Jahre 1998 den Weg in die Selbständigkeit gewählt und hat diesen Schritt bis heute nicht bereut. Freude am Beruf, Eigenständigkeit und die Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten haben dazu beigetragen, dass innerhalb kurzer Zeit ein solider Kundenstock aufgebaut werden konnte.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
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